§

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz ist uns, den Veranstaltern des Highmatlandes, besonders wichtig. Deshalb kontrollieren wir die Einhaltung dieser Richtlinien auf unserem Gelände scharf. Für unser Festival sind folgende Dinge besonders wichtig:

1. DER EINTRITT

Auf dem Highmatland-Festival begrüßen wir alle Personen im Einklang mit den rechtlichen Besonderheiten des Jugendschutzgesetzes.*

2. AUSWEISPFLICHT

Kinder und Jugendliche müssen beim Eintritt einen gültigen Ausweis  bereit halten. Schülerausweise werden nur von Kindern unter 16 Jahren akzeptiert – für alle anderen zählt nur der Personalausweis und/oder der Reisepass.
Wichtig: Kinder unter 14 Jahren benötigen den Highmatland-Partypass! (LINK)

3. BEGLEITUNG

Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen ist auf dem Highmatland besonders geregelt und wird auch scharf kontrolliert.

Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren:
Es wird eine volljährige Begleitperson benötigt! Beim Einlass MUSS die Begleitperson mit Ausweis (siehe Punkt 2) anwesend sein. Das zu baufsichtigende Kind muss sich ebenfalls ausweisen können (siehe Punkt 2). Weiterhin benötigt das zu beaufsichtigende Kind den Highmatland-Partypass (LINK). Dieser muss bereits vollständig ausgefüllt sein. Nachkorrekturen können an der Abendkasse NICHT vorgenommen werden. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Kinder/Jugendliche über 14 Jahren: Keine Begleitperson benötigt.

Kinder/Jugendliche über 16 Jahren: Keine Begleitperson benötigt.

4. DIE VERWEILDAUER

Ein wichtiger Punkt im Jugendschutzgesetz ist die Verweildauer von Kindern und Jugendlichen an Veranstaltungsorten. Da das Highmatland-Festival zum §5 zugeordnet wird, ergibt sich daraus folgende Situation für Kinder und Jugendliche:

Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren:
Das Festival und das Gelände um das Festival herum muss bis spätestens 22 Uhr verlassen werden.

Kinder/Jugendliche über 14 Jahren:
Das Festival und das Gelände um das Festival herum muss bis spätestens 24 Uhr verlassen werden.

Kinder/Jugendliche über 16 bis 18 Jahren:
Das Festival und das Gelände um das Festival herum muss bis spätestens 24 Uhr verlassen werden.

5. DER VERZEHR VON ALKOHOL

Der Verzehr von Alkohol ist auf und um dem Highmatland-Gelände nach §9 des Jugendschutzgesetzes an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht gestattet und wird von unserer Seite scharf verfolgt.

Wichtig: Nach Jugendschutzgesetz dürfen Erziehungsbrechtigte ihren zu Erziehenden Alkohol ausgeben. Diese Regelung wird auf dem Highmatland nicht praktiziert!

Wichtig: Personen die Alkohol an Kinder abgeben, Kinder die Alkohol auf das Gelände schmuggeln oder schmuggeln möchten, erhalten umgehend Platzverbot und müssen das Gelände verlassen!

Übrigens: Harter Alkohol wird nicht ausgeschenkt!

6. RAUCHEN

Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen nach §10 Jugendschutzgesetz nicht gestattet.

Wichtig: Kinder/Jugendliche die auf dem Gelände rauchen, werden des Geländes verwiesen und dürfen an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen!

Wichtig: Auch wenn das Gelände mit einem Zigarettenautomaten ausgestattet ist, ist das Erwerben von Zigaretten für Kinder und Jugendliche nicht erlaubt!

*Bei dieser Veranstaltung tritt §5 in Verbindung mit der „Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe“ ein.