Partypass

Der Partypass ist speziell für unsere jungen Besucher. Dieser ermöglicht es den Sicherheitskräften einen überblick der Minderjährigen auf dem Gelände zu erhalten. Der Partypass ist verpflichtend für alle Jugendlichen und Kinder unter 14 Jahren. Der Pass muss zusätzlich zum Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis mitgeführt werden. Der Partypass wird von den Sicherheitskräften am Eingang des Geländes aufbewahrt und dem Jugendlichen/Kind beim Verlassen des Geländes wieder übergeben. Dadurch wir sichergestellt, dass die betroffene Person das Gelände zur Sperrstunde wieder verlässt.

Vorgehensweise:

  1. Lade dir den Partypass nur von unserer Seite runter. Dadurch gehst Du sicher, dass du kein Virenbelastetes Dokument erhältst.
  2. Fülle den Pass aus. Idealerweise machst Du dies direkt am Computer. Das Dokument ist in der Lage Text aufzunehmen. Du ersparst dir viel Zeit, wenn Du das Dokument am PC ausfüllst. Sollten wir deine Handschrift im Falle einer handschriftlichen Abgabe nicht lesen können, kann dir der Festival-Zutritt verweigert werden.
  3. Drucke den Pass aus. Der Pass darf auch Schwarz/Weiss gedruckt werden.
  4. Klebe ein Passbild auf deinen Partypass. Das Passbild muss nicht biometrisch sein. Man sollte dich darauf zweifelsfrei erkennen können. Günstige Bilder kannst du bei den örtlichen Drogerien drucken lassen.
  5. Unterschreibe den Pass und lass deine Eltern den Pass ebenfalls unterschreiben.

Was passiert beim Festival?

Am Eingang des Festivals muss sich der Partypass-Besitzer der Security ausweisen. Dies geschieht mit dem Partypass und einem Ausweisdokument (Personalsausweis, Reisepass oder Schülerausweis (Beglaubigt, mit Lichtbild)). Danach bekommst Du deinen Ausweis wieder. Der Partypass wird für die Dauer deine Aufenthaltes einbehalten. Verlässt Du das Gelände, musst du deinen Partypass am Eingang wieder abholen.

Was passiert, wenn ich meinen Pass nach dem Festival nicht abhole?

Der Pass dient uns dazu, dass wir wissen, wer sich im Gelände aufhält. Träger des Passes sind unter 14 Jahren alt. Personen unter 18 müssen das Gelände entweder ab 22 Uhr (unter 14 Jahren) oder ab 24 Uhr (14 – 18 Jahre) verlassen. Holst Du dir deinen Pass nicht ab, müssen wir davon ausgehen, dass du dich zur Sperrstunde noch auf dem Gelände befindest. Wenn Du in einem solchen Falle Glück hast, rufen wir dich einmal aus. Solltest du bis dahin nicht  aufgetaucht sein, wird dein  Ausweis der Polizei übergeben und du erhältst eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jugenschutzgesetz.

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